Schule an der Heinickestraße, Essen

Fragen und Antworten

Schulanfang

Was braucht mein Kind zum Schulanfang?

Für jedes Schuljahr erhalten die Eltern der Schulanfänger eine Materialliste. Wir bitten die Eltern, die genannten Materialien rechtzeitig zum Schulbeginn zu beschaffen.

Das benötigten die Kinder zu Beginn des Schuljahres 2017/2018:

  • 1 Tornister
  • 1 Federmäppchen
  • 1 dicken Schreiblernbleistift (am besten dreikantig)
  • 2 normale Schreiblernbleistifte, Stärke HB (am besten dreikantig)
  • Buntstifte (mindestens 8 Farben)
  • 1 Topfanspitzer für 2 Größen (dick und dünn)
  • 1 Radiergummi
  • 1 Schere (gut schneidend, keine Kindergartenschere)
  • 1 Klebestift
  • 1 kleines Lineal
  • 7 Schnellhefter DIN A4 (blau, rot, grün, gelb, lila, weiß, schwarz)
  • Wachsmalstifte
  • Deckfarbkasten mit 12 Farben (möglichst von Pelikan)
  • 3 Borstenpinsel (dick, mittel, dünn)
  • Malkittel (z.B. altes Oberhemd)
  • 1 Zeichenblock DIN A 3
  • 1 Paket Papier DIN A 4 (z.B. Kopier- oder Druckerpapier)
  • 1 Turnbeutel mit Turnzeug (Turnhose, T-Shirt, Turnschuhe mit heller Sohle und möglichst mit Klettverschluss)
  • 1 Paar Hausschuhe oder Pantoffeln

Alle Gegenstände sollten, soweit es möglich ist, mit dem Namen des Kindes beschriftet werden.

Am ersten Schultag bitte n den Tornister mit Federmäppchen und Stiften und natürlich die Schultüte mitbringen.

Am zweiten Tag bitte alles andere bei der Klassenlehrerin abgeben. Alle nötigen Hefte werden von der Schule angeschafft.

Schulweg

Wie kann ich meinem Kind helfen, sicher zur Schule zu kommen?

Ihr Kind sollte pünktlich und möglichst bald selbstständig zur Schule kommen. Es sollte spätestens auf dem Schulhof verabschiedet werden und nach Schulschluss dort wieder in Empfang genommen werden.

Bitte üben Sie mit Ihrem Kind das richtige Verhalten im Straßenverkehr.

Aus Sicherheitsgründen besteht ein absolutes Halte- und Parkverbot vor unseren Schultoren. Wir bitten Sie dieses Verbot unbedingt einzuhalten, falls Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen.

Ist mein Kind in der Schule und auf dem Weg zur Schule versichert?

Eine Unfallversicherung besteht für Ihr Kind ab dem Schuleintritt. Die Unfallversicherung umfasst Unfälle bei schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule sowie auf dem direkten Schulweg zwischen elterlicher Wohnung und Schule.

Bei einem Schulunfall werden die Eltern so schnell wie möglich benachrichtigt. Bitte geben Sie der Klassenlehrerin für den Notfall eine Telefonnummer an, unter der Sie oder eine dem Kind vertraute Person jederzeit erreicht werden kann.

Falls es auf dem Schulweg zu einem Unfall unter Beteiligung Ihres Kindes kommen sollte, informieren Sie uns bitte darüber. Wir sorgen dann dafür, dass die Unfallversicherung benachrichtigt wird.

Schulfrühstück

Was soll ich meinem Kind als Schulfrühstück mit in die Schule geben?

Damit Ihr Kind gesund bleibt und gut lernen kann, ist eine gesunde und ausgewogene Ernährung wichtig. Bitte geben Sie Ihrem Kind jeden Tag ein gesundes Frühstück mit in die Schule - z.B. mit Vollkornbrot, Obst, Rohkost wie Gurken oder Möhren und möglichst zuckerfreien Getränken.

Geben Sie Ihrem Kind keine Getränkedosen und keine Einwegflaschen mit und legen Sie Butterbrote, Obst und Rohkost in eine Frühstücksdose. Als Getränk können Sie für Ihr Kind auch Milch bestellen.

Hausaufgabe, Beurlaubung, Krankheit

Was muss ich zum Thema "Hausaufgaben" wissen?

Hausaufgaben ergänzen die Arbeit in der Schule. Sie dienen der Festigung und Sicherung der im Unterricht erarbeiteten Lerninhalte sowie der Vorbereitung des Unterrichts. Sie sollten in der Regel in den Klassen 1 und 2 ca. 30 Minuten pro Tag und in den Klassen 3 und 4 ca. 60 Minuten pro Tag nicht überschreiten.

Hausaufgaben müssen regelmäßig und vollständig erstellt werden.

Hat Ihr Kind dabei Schwierigkeiten, sprechen Sie mit der Lehrerin oder schreiben Sie eine kurze Notiz ins Hausaufgabenheft. Erledigen Sie bitte keine Hausaufgaben für Ihr Kind und korrigieren Sie nicht. Achten Sie lediglich auf die Erledigung. Nicht erledigte Hausaufgaben müssen nachgeholt werden.

Wie kann ich mich über die aktuellen Hausaufgaben und über Mitteilungen der Schule informieren?

In das Hausaufgabenheft werden alle Hausaufgaben und Kurzmitteilungen eingetragen. In der ersten Klasse zunächst mit Symbolen, die auf dem Elternabend mit Ihnen abgesprochen werden, dann als Text oder in Form von Abkürzungen.

Wir erwarten, dass Sie mit Ihrem Kind jeden Tag in das Hausaufgabenheft sehen und Mitteilungen an Sie unterschreiben.

Schauen Sie auch täglich in die Postmappe Ihres Kindes, in dem Briefe an die Eltern abgeheftet werden.

Mein Kind ist krank. Was ist zu tun?

Sollte Ihr Kind einmal krank sein, sorgen Sie als erstes dafür, dass Ihr Kind fachmännisch behandelt wird.

Sobald feststeht, dass Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, benachrichtigen Sie bitte unbedingt die Schule bereits am ersten Fehltag vor Unterrichts­beginn (Tel.: 0201-8840680) Falls niemand erreichbar ist, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter.

Reichen Sie bitte spätestens nach drei Fehltagen eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest nach.

Wenn auf Grund einer akuten Krankheit Ihr Kind nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann, ist ebenfalls eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest notwendig.

Wie kann ich mein Kind beurlauben lassen?

Es kann vorkommen, dass Sie für Ihr Kind aus einem wichtigen Grund eine Beurlaubung beantragen müssen. Ein solcher Antrag muss frühzeitig schriftlich bei der Schulleitung gestellt werden.

Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien ist eine Beurlaubung laut Schulerlass nicht erlaubt.

Sollte ein Kind während der Schulzeit an einem Kuraufenthalt teilnehmen müssen, teilen Sie dies bitte sechs Wochen vorher der Schulleitung mit, damit der Antrag auf dem Dienstweg an die Schulaufsicht weitergeleitet werden kann.

Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass ein Fehlen ohne Attest oder genehmigter Beurlaubung sowie unentschuldigtes Fehlen mit Bußgeld geahndet werden muss.

Unterrichtsinhalte und Zeugnisse

Wie kann ich mich über die Unterrichtsinhalte informieren?

Die Klassenlehrerin stellt Ihnen an jedem ersten Elternabend eines Schuljahres die geplanten Unterrichtsinhalte und Unterrichtsmethoden vor.

Wann gibt es Zeugnisse und wie sehen sie aus?

Im ersten und zweiten Schuljahr erhalten die Kinder nur am Ende des Schuljahres vor den Sommerferien ein Zeugnis. Im dritten und vierten Schuljahr gibt es jeweils nach dem ersten und zweiten Halbjahr Zeugnisse.

Die Zeugnisse enthalten in den ersten drei Schuljahren keine Noten, sondern Aussagen über das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Lernfortschritte in den einzelne Fächern. Mehr dazu, einschließlich der Zeugnisvordrucke, finden Sie hier.

Im 4. Schuljahr enthält das Zeugnis die üblichen Noten.

Elternmitarbeit

Zu welchen Zeiten kann ich mit der Lehrerin über mein Kind sprechen?

Sollten Sie aus aktuellem Anlass Gesprächs- und Beratungsbedarf haben, sprechen Sie einen Termin direkt mit der Klassenlehrerin oder der Fachlehrerin ab.

Pro Halbjahr findet nachmittags ein Elternsprechtag statt. Die Zeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Sie finden sie auch auf unserer Schulhomepage unter dem Punkt "Termine". Bitte nutzen Sie diese Informationsmöglichkeit, damit Sie genau über den Lern- und Leistungsstand Ihres Kindes informiert werden.

Welche gesetzlichen Möglichkeiten der Mitwirkung der Eltern am Schulleben gibt es?

Das Schulmitwirkungsgesetz des Landes NRW legt die Mitwirkung der Lehrer und Erziehungsberechtigten zur Gestaltung des Schullebens fest.

Die Mitwirkung der Eltern erfolgt auf drei Ebenen:

  • Alle Eltern einer Schulklasse bilden zusammen die Klassenpflegschaft. Aus ihrer Mitte wählen die Eltern die/den Vorsitzende(n) und eine(n) Stell­vertreter(in).
  • Die Gewählten gehören automatisch der Schulpflegschaft an. Hier sind alle gewählten Eltern aus den Klassen 1 bis 4 vertreten. Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen eine(n) Schulpflegschaftsvorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in).
  • Die Schulpflegschaft wählt außerdem drei Vertreter(innen) für die Schulkonferenz. Die Schulkonferenz fasst endgültige Beschlüsse, die für die ganze Schulgemeinschaft bindend sind.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Eltern, im Unterricht und bei Projekten mitzuarbeiten?

Wir freuen uns über Ihre Ideen und Vorschläge zur gemeinsamen Arbeit im Unterricht und bei schulischen Projekten. Jeder kann und darf seine Fähigkeiten einbringen. Nur so kann Schule funktionieren!

In der Schule an der Heinickestraße gibt es über die offizielle Schulmitwirkung hinaus vielfältige Elternaktivitäten und Formen der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule, zum Beispiel:

  • Organisation und Durchführung von Elternabenden
  • Beteiligung an Schulfesten, Gottesdiensten, Projekttagen, Abschlussfeier
  • als Lesemütter und Leseväter
  • Betreuung der Schülerbücherei, z.B. Ausleihe der Bücher
  • Begleitung bei Ausflügen
  • Hilfe im Unterricht, zum Beispiel beim Basteln
  • Kursleitung bei Projekten in der Ganztagsbetreuung

Besuche in einer Unterrichtsstunde sind nach Absprache mit der Klassen­lehrerin natürlich möglich.

Gibt es in der Schule einen Förderverein?

Ja, der Förderverein ist eine freiwillige Organisation von Eltern für unsere Schulkinder. Er hat sich zum Ziel gesetzt:

  • die Ausstattung der Schule an der Heinickestraße an Lehr- und Lernmitteln sowie Arbeits- und Spielgeräten zu verbessern
  • das Schulleben mitzugestalten und zu fördern, z.B. durch Unterstützung von Schulwanderungen, anderen Schulveranstaltungen und durch die Unterstützung der "Offenen Ganztagsgrundschule".

Über einen Einzahlungsbetrag ab 50,00 Euro können Sie eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten.

Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Eltern dem Förderverein beitreten.

Eine Beitrittserklärung erhalten Sie in der Schule.

Kosten

Was kostet ein Ganztagsplatz?

Die Kosten für einen Ganztagsplatz richten sich nach der Satzung der Stadt Essen: "Über die Erhebung von Elternbeiträgen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich". Diese Satzung liegt in der Schule aus.

Zusätzlich wird ein Beitrag für das Mittagessen erhoben. Dieser wird auf das gesamte Schuljahr umgerechnet, so dass dafür ein Dauerauftrag eingerichtet werden kann.

Da die Kosten einkommensabhängig sind, können wir hier keinen genauen Betrag nennen. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an die Schule.

Infos über den Ganztag finden Sie hier .

Welche Kosten müssen die Eltern für Schulbücher und Arbeitshefte tragen?

Die Eltern haben für den Kauf der Schulbücher einen Eigenanteil in Höhe von 12 € zu leisten. Das sind 33 % der gesamten Kosten für die Schulbücher eines Schuljahres. Dieser Elternbeitrag wird immer vor den Sommerferien am Ende eines Schuljahres für das kommende Schuljahr eingesammelt.

Familien, die vom Sozialamt oder vom JobCenter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen, sind nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung von dieser Zahlung befreit.

Arbeitshefte zu den Schulbüchern

Zusätzliche Anschaffungen, wie z. B. Arbeitshefte zu Schulbüchern und Hefte für Ihr Kind, werden am Elternabend vorgestellt und müssen von der Klassenpflegschaft beschlossen werden.

Tragen die Eltern die Kosten für Papier und Kopierer?

Ja, zum Teil. Gemäß eines Beschlusses unserer Schulkonferenz sammelt jede Klasse der Schule halbjährlich einen Anteil zu den Papier- und Kopierkosten in Höhe von 6 € pro Kind ein.

Gibt es eine Klassenkasse?

Ja, jede Klassenlehrerin sammelt nach Absprache mit den Eltern während des 1. Elternabends (Klassenpflegschaftsversammlung) einen festen Betrag für die Klassenkasse ein. Das Geld wird für die Beschaffung von Bastelmaterial u.a. verwendet.

Was kosten Ausflüge?

Das kann nicht pauschal gesagt werden. Wenn Ausflüge mit der Schulklasse oder der gesamten Schule geplant sind, werden die Eltern rechtzeitig informiert und die Klassenlehrerin sammelt das Geld dafür von jedem Kind ein.

Familien, die vom Sozialamt oder vom JobCenter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen, können einen Antrag stellen, damit sie von diesen Kosten befreit werden. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Klassenlehrerin.

Verschiedenes

Kann ich mich auf die im Stundenplan angegebenen Zeiten verlassen?

Grundsätzlich ja! Über Stundenplanänderungen werden Sie frühzeitig informiert. Erkrankt eine Lehrerin plötzlich, verbleiben die Kinder grundsätzlich in der Schule und werden zu den im Stundenplan angegebenen Zeiten nach Hause entlassen. Wir bemühen uns, Unterrichtsausfall zu vermeiden.

Wie findet mein Kind in der Schule verlorengegangene Gegenstände wieder?

An unserer Schule geht fast nichts verloren. Sollte Ihr Kind etwas vermissen, schaut es bitte im Klassenraum in der Fundkiste nach. Alle vergessenen Kleidungsstücke liegen vor der Hausmeisterloge in einer Fundkiste.

Was darf mein Kind nicht in die Schule mitbringen?

Fahrräder, Roller, Kickboards, Inlineskates, Skateboards, Waffen und Spielzeugwaffen dürfen laut Schulkonferenzbeschluss aus Sicherheitsgründen nicht mit in die Schule gebracht werden. Elektronische Geräte, wie zum Beipiel Handys, Gameboys, Walkmen, MP3-Player, Fotoapparate und Filmkameras, bleiben bitte auch zu Hause.